top of page

Carport Baugenehmigungen in Österreich - Was  Sie unbedingt wissen müssen!

1316_Carport_Individual_Isopaneele_freistehend_Doppelflügeltor_Geländer_Zaun_edited.jpg

Brauche ich für meinen Carport in Österreich eine Baugenehmigung?

Die kurze Antwort lautet:
Es kommt darauf an. Da das Baurecht in Österreich Ländersache ist, gibt es leider keine bundeseinheitliche Regelung.

​
 

Die wichtigsten Faktoren für die Genehmigungspflicht

Ob Ihr Carport anzeigepflichtig, bewilligungspflichtig oder gar bewilligungsfrei ist, hängt in der Regel von folgenden vier

Faktoren ab:

​

  1. Die bebaute Fläche: Häufig liegt die magische Grenze für genehmigungsfreie Bauten bei etwa 30 m².

  2. Die Bauhöhe: Die Maximalhöhe für einen Carport ohne Bewilligung liegt oft bei 3 Metern.

  3. Die Wände: Ein Carport definiert sich in erster Linie durch seine offenen Seiten. Werden zu viele Seiten geschlossen, gilt der Bau in einigen Bundesländern schnell als Garage.

  4. Grenzabstände: Der Abstand zum Nachbargrundstück ist ein kritischer Punkt in jeder Gemeinde.
     

Wichtiger Tipp vorab: Selbst wenn Ihr Carport in Ihrem Bundesland bewilligungsfrei sein sollte, verzichten Sie niemals darauf, zumindest eine formlose Bauanzeige bei der zuständigen Gemeinde einzureichen!

Die Regelungen der 9 Bundesländer im Überblick
 

Da sich die Bauordnungen der österreichischen Bundesländer stark unterscheiden, finden Sie hier eine grobe Übersicht. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich Bebauungspläne der jeweiligen Gemeinde individuelle Vorgaben machen können.
 

​

Burgenland

Im Burgenland haben Bauherren großes Glück. Durch eine Überarbeitung des Baugesetzes im Jahr 2019 sind die Regelungen sehr kulant. In den meisten Fällen wird für einen normalen Carport gar keine Baugenehmigung mehr benötigt.

 

​

Kärnten

In Kärnten ist ein Carport unter Einhaltung bestimmter Maximalmaße oft genehmigungsfrei. Es bedarf jedoch rechtlicher Erledigungen (wie der Bauanzeige), und die genauen Vorgaben müssen strikt eingehalten werden.

 

​

Niederösterreich

Hier ist es etwas strenger. Ein Carport gilt in Niederösterreich meist als „bauliche Anlage“ und ist damit in der Regel bewilligungspflichtig oder zumindest anzeigepflichtig. Ein Gang zum Bauamt ist unerlässlich.

 

​

Oberösterreich

Bis zu einer Grundfläche von 35 m² kann der Carport oft ohne Baugenehmigung errichtet werden. Achtung: Wenn mehr als 50 % des Umfangs (die Wände) umschlossen sind, sinkt diese Freigrenze auf nur noch 15 m²!

​

​

Salzburg

Wer in Salzburg wohnt, kommt um den Papierkram leider nicht herum: Hier ist die Errichtung eines Carports immer bewilligungspflichtig. Es gibt keine Ausnahmen für bestimmte Größen.

 

​

Steiermark

Ähnlich entspannt wie im Burgenland: Bis zu einer Größe von 40 m² ist der Bau grundsätzlich ohne Baugenehmigung möglich. Bedingung ist, dass der Carport maximal drei geschlossene Seitenwände besitzt. Andernfalls wird er genehmigungspflichtig.

 

​

Tirol

In Tirol gelten besonders strenge Auflagen. Die Abteilung für Bau- und Raumordnungsrecht bestätigt klar: Die Errichtung eines Carports ist in Tirol ausnahmslos bewilligungspflichtig.

 

​

Vorarlberg

In Vorarlberg gibt es keine pauschale Antwort. Je nach genauer Ausführung, Größe und Standort ist eine Genehmigung nötig oder nicht. Informieren Sie sich hier zwingend bei Ihrer Gemeinde.

 

​

Wien

Grundsätzlich ist das Aufstellen eines Carports in der Bundeshauptstadt ohne Baugenehmigung möglich, allerdings nur, wenn sehr spezifische Richtlinien eingehalten werden. Wird von diesen Vorgaben abgewichen, beginnt das Genehmigungsverfahren.

Mit welchen Kosten muss man rechnen?​

​

Die Gebühren für eine Baugenehmigung variieren extrem und können sich von 0 € bis zu 650 € erstrecken. Im Burgenland, wo oft gar keine Genehmigung nötig ist, fallen logischerweise auch keine Gebühren an. In den meisten anderen Bundesländern bleiben die Verwaltungskosten jedoch in einem überschaubaren Rahmen und sollten Ihr Budget nicht sprengen.

Was verlangt das Bauamt für eine Genehmigung?

​

Falls Ihr Carport bewilligungspflichtig ist, verlangt das Bauamt in der Regel folgende Unterlagen (Vollständigkeit variiert je nach Gemeinde):

​

  • Ausgefülltes Bauantragsformular

  • Baubeschreibung und eine Kostenschätzung

  • Bauplan (Grundriss, Ansichten)

  • Lageplan des Grundstücks

  • Statik-Nachweis (inkl. Unterschrift des Verfassers)

Grenzbebauung: Sprechen Sie mit Ihrem Nachbarn!​

​

Nichts stoppt ein Bauprojekt schneller als ein verärgerter Nachbar. Wenn Ihr Nachbar nicht mit dem Bau einverstanden ist, kann er Ihnen erhebliche Steine in den Weg legen – bis hin zur Aufforderung, den fertigen Carport wieder abzubauen.

​

Gehen Sie auf Nummer sicher:

​

  1. Informieren Sie Ihre unmittelbaren Nachbarn frühzeitig über Ihre Pläne.

  2. Holen Sie sich deren schriftliches Einverständnis ein (besonders bei direkter Grenzbebauung).

  3. Halten Sie die gesetzlichen Grenzabstände genau ein.

1373_Carport_Individual_Isopaneele_edited.jpg
bottom of page